Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Die Zusendung einer vom Kunden aufgegebenen Bestellung setzt dessen Einverständnis mit diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, sofern keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bestimmungen des Kunden hinsichtlich der Verkaufsbedingungen, Teilzahlungen, Empfangsbestätigungen oder sonstiger Unterlagen dürfen nur von denen von JCM TECHNOLOGIES GmbH. abweichen, wenn sie vom Unternehmen vorher ausdrücklich akzeptiert wurden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern (§ 14 Absatz 1 BGB)

Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge, die Sie mit uns (JCM Technologies GmbH, Rezepterstr. 5, D-48703 Stadtlohn, Deutschland), nachfolgend "JCM", über diese Webseite abschließen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
  2. Die auf dieser Webseite ausgestellten Warenangebote von JCM richten sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Unternehmer sind natürliche oder juristischen Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Ein Kaufvertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.
Vertragsschluss

Unsere Warenpräsentation auf dieser Webseite stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich des Kaufs von einzelnen oder mehreren Artikeln telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post an den Verwender stellen.

Nach Erhalt der Anfrage werden wir dem Kunden ein verbindliches Angebot übermitteln, welches der Kunde innerhalb einer von uns benannten Frist verbindlich annehmen kann. Die Annahme hat in Textform per E-Mail, Fax oder per Post zu erfolgen. Der Kunde kann sich dazu des dem Angebot beigefügten Auftragsformulars bedienen.

Die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware werden wir Ihnen innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang Ihrer Annahmeerklärung bestätigen (Auftragsbestätigung). Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

Die Abwicklung Ihrer Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail. Sie haben dazu sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend sowie der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt ist.

Preise

Die in unseren unterbreiteten Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer dar.

Zahlungs- und Lieferbedingungen
  1. Die jeweiligen Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen können Sie unserem Angebot, bzw. der abschließenden Auftragsbestätigung entnehmen.
  2. Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware an den Kunden erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten bei uns.
  3. Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
  4. Die Versendung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sofern Sie es wünschen, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten von Ihnen zu übernehmen sind.
  5. Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden.
Mängelhaftung
  1. Der Kunde muss uns Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens acht Tage nach Empfang der Ware, unmittelbar und schriftlich unter der konkreten Angabe der einzelnen gerügten Mängel anzeigen. Unterbleibt dies oder erfolgt nicht fristgerecht, gilt die Ware als genehmigt.
  2. Unsere Haftung für Mängel einer von uns zu liefernden Ware beschränkt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Gefahrübergang auf den Kunden. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz undgrobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
  3. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Die Mängelbeseitigung (Nachbesserung) von Einbau- und Reparaturarbeiten erfolgt in unserem Betrieb.
  4. Dem Kunden stehen Mängelhaftungsansprüche nicht zu, wenn der Liefergegenstand derart verändert wurde, dass sich die Ursache des Mangels nicht mehr erkennen lässt, oder wenn der Kunde nach Einbauten oder Reparaturen an mangelhaften Teilen selbst Nachbesserungsarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt oder wenn der Kunde die für den Liefergegenstand geltenden Wartungs- und Bedienungsvorschriften missachtet und der Mangel deshalb entstanden ist.
Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt für Unternehmer

Die von uns gelieferte Ware (Vorbehaltsware) sichert sämtliche Ansprüche aus der jeweiligen Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden.

  1. Bis zum vollständigen Ausgleich des fälligen Rechnungsbetrages einschließlich sämtlicher Nebenforderungen durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bereits bezahlte Ware bleibt unser Eigentum, solange uns noch Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehen. Bei Vermischung oder Vermengung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit anderen Waren bleibt unser Eigentum als Miteigentum erhalten. Der Kunde nimmt die Ware für uns in eine handelsübliche Verwahrung. Er ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung verpflichtet. Er hat die Ware auf seine Kosten gegen alle Risiken zu versichern. Etwaige Versicherungsansprüche des Kunden gegen den Versicherer gelten dabei als an uns abgetreten.
  2. Dem Kunden steht es frei, über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung zu verfügen, dass der Kunde von seinem Abnehmer die entsprechende Zahlung, Zug-um-Zug gegen Übereignung der Ware erhält, oder sich gegenüber dem Abnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung von dessen Zahlungsverpflichtung vorbehält. Insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind dabei ausdrücklich unzulässig. Etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Verwertet der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware z.B. durch Verkauf, so tritt der uns schon jetzt bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit ihm alle aus der Verwertung entstehenden Forderungen gegen seine Vertragspartner bis zur Höhe unserer sämtlichen Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung mit Vorrang vor der übrigen Forderung an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Sofern wir ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, hat der Kunde uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die wir zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Dritten benötigen. Der Kunde ist trotz der vorstehenden Abtretung zur Einziehung der Forderungen bis auf schriftlichen Widerruf ermächtigt. Unsere Einziehungsermächtigung bleibt von dieser Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Wir werden die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als einen Anteil von 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
    Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die insoweit verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt dann als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Gegenständen, die nicht von uns stammen, steht dem Kunden Miteigentum an der neuen Sache zu entsprechendem Anteil zu, welcher sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware im Vergleich zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, räumt er uns Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ein. Für den Fall der Veräußerung einer solchen neuen Sache tritt der Kunde uns hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab. Die an uns abgetretene Forderung ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungsermächtigung sowie der Voraussetzungen ihres Widerrufs gilt die obige Regelung über abgetretene Kaufpreisforderungen entsprechend.
    Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden wird, tritt der Kunde seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren im Zeitpunkt der Verbindung an uns ab. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich hierüber entsprechend zu benachrichtigen. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen diese uns gegenüber bestehende wesentliche Informationspflicht sind wir nach Mahnung berechtigt, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Der Kunde ist insoweit zur Herausgabe verpflichtet. Darin liegt im Zweifel kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und uns nter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
Zurückbehaltungsrecht

Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

Hinweise zum Batteriegesetz und Elektrogesetz

Hinweise zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Kunden auf folgendes hinzuweisen: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien und Alt-Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch unentgeltlich in unserer innerhalb dieses Angebotes angegebenen Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der vorgenannte Grenzwert überschritten wird.

Hinweise zum Elektrogesetz

Seit dem 24.03.2006 dürfen Elektroartikel gem. § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG nicht mehr dem Hausmüll zur Entsorgung zugeführt werden. Bringen Sie Elektroartikel nach ihrer Lebensdauer zu ihrer regionalen Sammelstelle. Die Rücknahme ist für Endverbraucher kostenlos. Das Inverkehrbringen von Elektrogeräten ist nur registrierten Herstellern bzw. deren Einzelhändlern gestattet.

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Webseite unter https://www.jcm-tech.com/de/legal/datenschutzerklarung/

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