Hinweise zum Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Kunden auf folgendes hinzuweisen: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch unentgeltlich in unserer innerhalb dieses Angebotes angegebenen Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der vorgenannten Grenzwert überschritten wird

Hinweise zum Elektrogesetz
Seit dem 24.03.2006 dürfen Elektroartikel gem. § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG nicht mehr dem Hausmüll zur Entsorgung zugeführt werden. Bringen Sie Elektroartikel nach ihrer Lebensdauer zu ihrer regionalen Sammelstelle. Die Rücknahme ist für Endverbraucher kostenlos. Das Inverkehrbringen von Elektrogeräten ist nur registrierten Herstellern bzw. deren Einzelhändlern gestattet.